
Sanierungsscheck für Private 2015
Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes werden Dämmmaßnahmen, neue Fenster und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger gefördert. Mit 02. März startet die heurige Förderaktion “Thermische Sanierung”, für privat genutze Gebäude sowie für betriebliche Gebäude.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte rund um den Sanierungsscheck – für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Der Weg zum Sanierungsscheck!
1. Erstellung eines Energieausweises
2. Kostenvoranschläge einholen
3. Einreichung
4. Förderzusage
5. Umsetzung
6. Endabrechnung
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
– Der Antrag muss vor Bau- bzw. Liefertermin erfolgen
– Das zu sanierende Gebäude muss mind. 20 Jahre alt sein
– Die Maßnahmen müssen bis 31.03.2017 abgerechnet werden
Wie kann ich einreichen?
Der Sanierungsscheck kann ab 02. März bei den österreichischen Bausparkassen eingereicht werden.
Wieviel Förderung bekomme ich?
Gefördert werden maximal 30 Prozent der Investitionskosten, höchstens jedoch 5.000 Euro für Dämmmaßnahmen und 2.000 Euro für die Erneuerung des Heizsystems, zusätzlich können 500 Euro für ökologische Dämmstoffe bzw. 300 Euro für den Energieausweis anerkannt werden.
Wer kann um Förderung ansuchen?
Um die Förderung dürfen Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen ansuchen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fenstertausch, Dämmmaßnahmen, die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energieträger sowie die Installation einer thermischen Solaranlage.
Wie funktioniert die Förderung?
Bei einer umfassenden Sanierung, die mit bis zu 6.000 Euro unterstützt wird, muss der Heizwärmebedarf auf eine bestimmte Energiekennzahl reduziert werden. Als Nachweis muss eine Energieausweis vorgelegt werden. Bei Teilsanierung gibt es zwei Abstufungen: 3.000 Euro für eine Senkung des Heizwärmebedarfs um 30 %, 2.000 Euro für minus 20 % bzw. bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung der Geschoßdecke.
Wann wird ausbezahlt?
Das Fördergeld wird erst dann überwiesen, wenn die bezahlten Rechnungen für die Sanierung eingereicht sind.
Vorlaufzeit beachten!
Voraussetzung für die Förderung ist ein Energieausweis. Für das Erstellen des Energieausweises und das Einholen von Kostenvoranschlägen ist mit einigem Zeitaufwand zu rechnen. Außerdem wird die Förderung nur so lange gewährt, wie Mittel vorhanden sind. Wer ansuchen will, muss also schnell sein! Die Bezirksmeister helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung Ihres Förderansuchens.
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